Auftragsinformationen von GECKO.1

Verträge haben oft einen negativen Beigeschmack. Sie setzen jedoch auch eine gemeinsame Basis. Deswegen haben wir für unser gemeinsames Projekt ein paar Informationen zusammengetragen, die Bestandteil des Auftrags sind. Sie finden zwar teilweise juristische Formulierungen, jedoch keine komplizierten Texte. Wir haben versucht, uns auf das Wesentliche zu konzentrieren, um so Missverständnisse zu vermeiden und die bestmögliche Grundlage für beide Seiten zu schaffen.

Wer? Wie? Was?

Unsere Leistung (Umfang, Art und Qualität) ergibt sich aus dem Angebot. Mit dessen Unterzeichnung erteilt Ihr  den verbindlichen Auftrag. Solltet Ihr eine darüberhinausgehende Ausformulierung von Anforderungen, Änderungen oder sonstigen Leistungen wünschen, teilt uns diese bitte schriftlich mit. Mit der Unterzeichnung wird dieses Schriftstück ebenfalls Bestandteil des Auftrags. Mit der vollständig (und ohne Abzüge) beglichenen Anzahlung beginnt das Projekt.
Sind Fahrtkosten nicht im Angebot inklusive, berechnen wir unsere Aufwendungen mit 0,38 Euro (zzgl. MwSt.) pro gefahrenen Kilometer und 45,00 Euro je Fahrtstunde und Mitarbeiter.

Bis zur vollständigen Begleichung der Schlussrechnung bleiben alle unsere Dienstleistungen und die daraus entstehenden Produkte Eigentum der Gecko One GmbH. Nach Begleichung gehen die einfachen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den Auftraggeber über. Wir bestehen im Rahmen des Urheberrechts lediglich auf einen Verweis (vorzüglich unser Logo) mit Link auf unsere Website an geeigneter Stelle. Bei fotografischen Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Urhebernachweises. Eine Entfernung oder Änderung kann mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Eine Veröffentlichung unserer Produkte ohne Urheberrechtsverweis oder unter fremdem Namen bedarf selbstverständlich unserer ausdrücklichen Genehmigung. Diese Bestimmungen bleiben auch dann unberührt, wenn Ihr von Eurem Recht Gebrauch macht, die Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen.
Das von uns erstellte Produkt darf in Original und Reproduktion von Euch uneingeschränkt verwendet werden. Änderungen an Erscheinungsform (Design, Look etc.) und Inhalt (Texte, Claims, Quellcode etc.) oder ein Weiterverkauf bzw. Generierung eines finanziellen Mehrwertes bedürfen ausdrücklich unserer schriftlichen Zustimmung, da diese Bestandteile urheberrechtlich geschützt sind. Nachahmen (selbst partiell) und Teilen des Werkes sind untersagt. Das Recht zur Eigenwerbung bleibt lt. UrhG §31 Abs. 3 S. 2 bei der Gecko One GmbH. Gerne vereinbaren wir mit Euch gesonderte Konditionen. Teilt uns den Wunsch einfach schriftlich mit.

Die Herausgabe offener Dateien erfolgt nach entsprechender Rücksprache und sind kein Angebotsbestandteil. Wünscht Ihr dies dennoch, nehmen wir die Buyouts gern mit in das Angebot auf und behalten uns vor dafür entsprechend den Preis anzupassen.

Gemeinsam zum Erfolg

Mit Erteilung des Auftrags übernehmen wir die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Erfüllung der beschriebenen Leistung und die Einhaltung des Zeitplanes. In den meisten Fällen funktioniert dies jedoch nicht ohne Euer Mitwirken. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, verpflichtet Ihr Euch uns alle notwendigen Informationen, Bilder, Texte, Grafiken und weitere notwendigen Materialien zum vereinbarten Zeitpunkt in vereinbarter Form zuzuliefern und vereinbarte organisatorische Fristen zu wahren. Insbesondere bei Dreharbeiten ist oft eine enge zeitliche und räumliche Abstimmung notwendig. Drehorte und Darsteller:innen, sofern diese nicht von uns organisiert sind, sollten rechtzeitig bereit und einsatzfähig sein. Solltet Ihr dies nicht schaffen, können wir die Einhaltung der vereinbarten inhaltlichen Qualität, abgesprochene Meilensteine und/oder Abschlusstermine nicht mehr garantieren und damit auch für Verschiebungen und Änderungen nicht verantwortlich gemacht werden. Sicher habt Ihr in diesem Fall Verständnis, dass aufgrund der zeitlichen Planung von Folgeprojekten ein neuer Zeitplan erstellt werden muss, der unter Umständen erheblich vom ursprünglich vereinbarten Zeitplan abweichen kann. Etwaige daraus resultierende Aufwendungen (Organisationsaufwand, Leihgebühren, Umbuchungsgebühren, Gagen für Schauspieler:innen, Kosten für Locations, Cateringkosten, andere externe Dienstleister etc.) werden von Euch getragen. Dies betrifft auch die Verschiebung von Drehterminen.

Content is King

Wir werden die von Euch gelieferten und publizierten Inhalte (Filme, Bilder, Texte etc.) zusätzlich gern auf augenscheinliche Rechtsverstöße prüfen und Sie gegebenenfalls über potenzielle Schwierigkeiten informieren. Wir sind jedoch keine Juristinnen oder Juristen und weisen darauf hin, dass Ihr gemäß § 55 Abs. 2 RStV für die Inhalte Eures gesamten Firmenauftritts selbst verantwortlich seid und dass Ihr Sorge zu tragen habt, dass Ihr alle nötigen Nutzungsrechte besitzt. Dies gilt auch für alle anderen Medien. Bei den Inhalten, die wir in Eurem Namen recherchieren, ggf. erwerben oder Ähnliches (insbesondere Stock-Footage etc.), verpflichten wir uns zu größter Sorgfalt und Auskunft über die Herkunft der Daten. Die verwendeten Inhalte sind immer frei von Rechten Dritter. An den von uns erstellten Inhalten übertragen wir Euch die entsprechenden Nutzungsrechte jeweils, wie oben benannt. Doch auch hier bleiben die Bestimmungen nach § 55 Abs. 2 RStV unberührt. Die Gecko One GmbH wird von jeglicher Haftung freigestellt.

Inhalte, die wir in Eurem Auftrag erwerben und an Euch weitergeben unterliegen den jeweiligen Nutzungsbedingungen der Anbieter:innen. Deren Nutzung ist in den meisten Fällen zweckgebunden und ein Weiterverkauf ist untersagt. Die Details der Bedingungen zur Verwendung und korrekten Kennzeichnung, teilen wir Euch auf Nachfrage gern mit.
Sollte uns aus einer Verletzung der Rechte Dritter oder von uns selbst ein Schaden entstehen, werden wir diesen zzgl. unserer Auslagen an Euch weiterleiten.
Bitte gewährleistet weiterhin, dass keiner Eurer Inhalte gegen geltendes Recht verstößt. Werden wir darauf aufmerksam oder aufmerksam gemacht, sind wir verpflichtet, diese Inhalte sofort und ohne gesonderte Warnung zu sperren oder zu melden. Die daraus entstehenden Kosten müsst Ihr in diesem Fall ebenfalls tragen.

Wir werden nicht prüfen oder entscheiden, ob die gelieferten Inhalte für den gewünschten Zweck dienlich sind, sofern dies nicht ausdrücklich Bestandteil des Leistungsumfangs ist. Solltet Ihr dennoch eine Einschätzung wünschen, teilt uns dies bitte schriftlich mit.

Urheber bleibt Urheber

Ein Produkt entsteht in der Regel entsprechend Euren Vorstellungen nach einem Gespräch mit der Projektleitung oder dem bzw. der Verantwortlichen der jeweiligen Abteilung. Wir freuen uns zusätzlich über jegliche Hinweise zur Gestaltung, Änderung oder Anpassung. Unabhängig vom Umfang Eures Mitwirkens, begründet sich daraus jedoch weder ein Miturheberrecht noch eine Minderung des vereinbarten Auftragsvolumens.

Bye Bye Höhlenmalerei

Die technische Entwicklung schreitet mitunter rasant voran. Es ist unser Anspruch, immer am Zahn der Zeit zu bleiben. Wir erbringen unsere Lieferungen und Leistungen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik.

Solltet Ihr bei fotografischen oder filmischen Produkten spezielle Anforderungen an Auflösung oder Formate haben, lasst es uns wissen, fast alles ist möglich, wenn man es vorher weiß. Unsere Technik ist State-of-the-Art.

Darf’s noch etwas mehr sein?

Oft entstehen gerade in kreativen Prozessen von der Ursprungsidee abweichende, vielleicht sogar vollkommen neue Ideen. Es ist kein Problem, wenn Ihr Eure Meinung ändern möchtet. Gern erfüllen wir Eure Wünsche auch über den Umfang des bestätigten Auftrags hinaus. Wir erheben hierfür 90,00 Euro pro Arbeitsstunde (zzgl. MwSt.) als Gegenwert. Diese Auftragserteilung kann mündlich oder vorzugsweise schriftlich erfolgen. Für zusätzlich entstehende Fahrtkosten verrechnen wir unsere Aufwendungen mit 0,40 Euro (zzgl. MwSt.) pro gefahrenen Kilometer und 40,00 Euro je Fahrtstunde und Mitarbeiter. Solltet Ihr uns beauftragen Fotografien oder andere Inhalte für Euch zu erwerben, weisen wir unsere Auslagen und Aufwendungen in der jeweils nächsten Rechnung aus.

Bestandteil eines jeden Auftrags ist ein kostenloses Kick-Off-Meeting zur Klärung der Anforderungen und/oder gemeinsamen Ideenfindung. Für weiterführende Meetings, Workshops und Beratungen erlauben wir uns 90,00 Euro (zzgl. MwSt.) je Stunde in Rechnung zu stellen. Alle bis zur Auftragserteilung abgehaltenen Termine und Gespräche sind selbstverständlich eine kostenlose Serviceleistung.

Externe Dienstleister berechnen wir mit einer Pauschale deren Höhe auf vorangegangener Projekterfahrung basiert. Solltet Ihr spezielle Wünsche hinsichtlich Dienstleistern oder Produkten, wie Sprecher:innen, Darsteller:innen, Requisiten, Musik etc. haben, dann kommen zum ursprünglich vereinbarten Preis im Angebot, sofern nicht anders besprochen, zusätzliche Kosten hinzu. Wie beispielsweise Gagen und/oder Buyouts.

Und weiter geht’s…

Alle Laufzeitverträge verlängern sich automatisch um die Dauer ihrer letzten Gültigkeit, sollten sie nicht drei Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt worden sein oder eine anders lautende Klausel expliziter Bestandteil des Vertrags sein.

Der Wind, der Wind, das himmlische Kind

Wir versuchen alles dafür zu tun, dass Eure Projekte mit uns reibungslos verlaufen und möglichst viel Spaß machen. Manche Dinge haben wir jedoch nicht unter Kontrolle. So zum Beispiel das Wetter. Sollten Dreharbeiten oder Shootings aufgrund des Wetters oder anderer Dinge von höherer Gewalt ausfallen oder verschoben werden müssen, können wir für die ggf. daraus entstehenden zeitlichen Verschiebungen nicht haftbar gemacht werden. Ggf. entstehende Kosten sind durch den Auftraggeber zu zahlen.

Final Countdown

Die Anzahl der Korrekturschleifen ist im Angebot vermerkt. Sollte dies nicht der Fall sein gehen wir von einer Korrekturschleife aus. Gesetz dem Fall es sollten mehr benötigt werden, richten sich die Kosten für weitere Korrekturschleifen nach dem zusätzlich entstehenden Aufwand und sind dann individuell zu besprechen. Nachdem alle vereinbarten Korrekturschleifen durchlaufen sind, erhaltet Ihr das fertige Produkt in der vereinbarten Form. Bitte prüft das Produkt sorgfältig. Sollte Euch etwas Fehlerhaftes auffallen, teilt uns den Mangel nach Übergabe mit. Wir werden uns unverzüglich um dessen Beseitigung bemühen.

Zeche

Mit der Auftragserteilung (Unterzeichnung des Angebots) wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Nettoauftragswertes fällig. Ihr erhaltet hierfür eine Rechnung. Den Restbetrag von weiteren 50% berechnen wir nach Projektschluss, spätestens jedoch zehn Tage nach dem ursprünglich geplanten Projektende, sofern die Verzögerung nicht durch uns selbst verursacht wurde. Sollte das Projekt Eurer Ansicht nach nicht vollumfänglich abschlossen sein, könnt Ihr 10% des jeweiligen Rechnungsbetrags als Sicherheit zurückstellen, die restlichen 90% sind fällig und entsprechend dem Zahlungsziel zu begleichen. Abweichende Zahlungsmodalitäten sind explizit schriftlich zu vereinbaren. Bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderungen bleiben alle von uns erbrachten Leistungen unser Eigentum.

Wir gewähren unseren Kundinnen und Kunden ein Zahlungsziel von sieben Tagen ohne Abzug. Bei einem Zahlungseingang innerhalb von drei Tagen auf unserem Konto, könnt Ihr  zwei Prozent Skonto Euer Eigen nennen.

Sollte es unerwartet zu einem Zahlungsverzug kommen, sind wir grundlegend der Meinung, dass eine offene Kommunikation der richtige Weg ist. Solltet Ihr uns darüber nicht informieren und/oder wir keinen geeigneten gemeinsamen Weg finden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Solltet Ihr nach Abschluss eines Projektabschnittes ein Projekt aus einem wichtigen Grund beenden müssen oder wollen, werden wir die bisher erbrachten Leistungen und den ggf. entgangenen Gewinn entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berechnen.

Pssst

Wir wissen, dass wir im Laufe der Projektumsetzung häufig mit teilweise sensiblen Informationen umgehen und verpflichten uns daher Stillschweigen über uns vorliegende Inhalte, Abläufe, Dokumente und Daten zu bewahren und diese nur zum Zwecke des Auftragsgegenstandes einzusetzen. Diese Verpflichtung besteht über den Projektabschluss hinaus. Im Gegenzug erhaltet Ihr von uns Einblick in unsere Geschäftsprozesse, wir übermitteln Euch Passwörter und Zugangsdaten und vieles mehr. Ihr verpflichtet Euch ebenfalls, sämtliche Informationen vertraulich zu behandeln. Für unsachgemäßen Umgang mit Passwörtern und Zugangsdaten, sowie die daraus entstehenden Schäden können wir keine Haftung übernehmen. Diese Bestimmungen erstrecken sich beiderseits auch auf Angestellte, Zulieferer und Zulieferin, Partner:innen und Dritte.

Das Kleingedruckte

Unsere Vertragsinformationen sind sprachlich unkonventionell. Sie sind dennoch in Ihren Absichten und Inhalten ernsthaft und stellen insgesamt ein rechtsgültiges Dokument dar.

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